Neues Gutachten stellt Amtsmissbrauch und Untreue durch Bezirksstadtrat Florian Schmidt fest

  • Unabhängiges strafrechtliches Gutachten von Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zugunsten der Genossenschaft „Diese eG“
  • Vermögensschaden von bisher mindestens 270.000 Euro
     

Berlin, 2. September 2021 – Ein vom renommierten Strafrechtler Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg (Freiburg) erstelltes unabhängiges Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Florian Schmidt, Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Genossenschaft „Diese eG“ sein Amt missbraucht hat. Der Bezirksstadtrat hat zudem einen Vermögensverlust in Höhe von mindestens 270.000 Euro für den Bezirk verursacht. Das Gutachten war vom Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V. (VWB) in Auftrag gegeben worden.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte zwischen Mai und August 2019 für sechs Mietshäuser das Vorkaufsrecht zugunsten der damals gerade erst gegründeten „Diese eG“ ausgeübt. Florian Schmidt hatte sie praktisch im Alleingang und unter Missachtung zahlreicher Regeln umgesetzt. In diesem Zusammenhang hatte schon der Rechnungshof dem Baustadtrat pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen. Die finanzielle Grundlage der „Diese eG“ wurde demnach nicht ausreichend geprüft und rechtliche Vorgaben seien missachtet worden. Dem Land Berlin sind dadurch zeitweise Haftungsrisiken in Höhe von 27 Millionen Euro entstanden.

„Professor Dr. Gerson Trüg zeigt, dass es unzulässig ist, wenn Bezirke das Vorkaufsrecht ausüben, ohne das überhaupt klar ist, ob die Finanzierung auf einer hinreichend soliden Grundlage steht“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstandsvorsitzender des Vereins VWB. „Trotz nachweislichem Amtsmissbrauch und Verstößen gegen geltendes Recht verteidigt die Regierungskoalition in Berlin nach wie vor Bezirksstadtrat Florian Schmidt. Dies ist vollkommen inakzeptabel, ebenso, dass offenbar keinerlei Ermittlungen stattgefunden haben‘‘, ergänzt Mingazzini.

Professor Dr. Gerson Trüg hat für sein Gutachten die Strafanzeigen, die Erkenntnisse des Rechnungshofs und die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses geprüft und seine Einschätzung zur strafrechtlichen Relevanz der Handlungen gegeben. Wörtlich heißt es im Gutachten:
„Demnach ist sowohl im Lichte der Risikogeschäfte als auch der Haushaltsuntreue von einer Untreuestrafbarkeit des Bezirksstadtrats Herrn Florian Schmidt auszugehen. Damit hat Bezirksstadtrat Herr Florian Schmidt auch einen Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des §§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 266 Abs. 2 StGB herbeigeführt.

Daneben hat Herr Bezirksstadtrat Florian Schmidt auch seine Stellung als Amtsträger missbraucht im Sinne des §§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 4, 266 Abs. 2 StGB. Als Missbrauch bezeichnet man ein vorsätzlich rechtswidriges Handeln. Dies gilt jedenfalls für den vorliegenden Fall, in welchem zur Umsetzung eigener politischer Ziele Untreuehandlungen begangen wurden, die außerhalb des Bereichs des rechtlichen Dürfens lagen und damit zusätzlich einen Missbrauch der Befugnisse voraussetzen.

Das Gutachten widerlegt auch sehr deutlich die Ergebnisse eines von der rot-rot-grünen Regierungskoalition eingesetzten Untersuchungsausschusses zur „Diese eG“. Der Untersuchungsausschuss hatte kürzlich seinen Abschlussbericht vorgelegt. In ihm stellt die Regierungskoalition fest, dass kein großer Schaden im Rahmen der Vorkaufsgeschäfte entstanden sei und keine strafrechtlich relevanten Handlungen ersichtlich seien.

Das Gutachten bestätigt jedoch die Ermittlungen des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hatte ermittelt, dass ein Schaden in Höhe von bisher mindestens 270.000 Euro für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angefallen sei. Selbst dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ist zu entnehmen, dass der Schaden nur deshalb nicht weitaus größer ausgefallen ist, weil die Politik geltende Regeln zu Haushalt, Subventionen und Förderung gebeugt und mit Rückwirkung verändert hat.

„Der Fall „Diese eG“ zeigt, dass in Berlin bei der Ausübung von Vorkaufsrechten aus politischen Motiven verbindliche Regeln untergraben wurden. Bei den Vorkommnissen spricht vieles dafür, dass die politisch Verantwortlichen vor allem den Bezirksstadtrat und die Regierungskoalition retten wollten“, so Mingazzini.

Das vollständige Rechtsgutachten zum Fall können Sie hier nachlesen
Den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses finden Sie hier

 

Über den Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V.:

Der Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V. (VWB) wurde im Jahr 2017 gegründet und hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bildung von Wohneigentum in Berlin einzufordern. Wir erinnern den Senat an seine Verpflichtung aus der Berliner Verfassung, der in Artikel 28 Abs. 1 explizit die Förderung von Wohneigentum vorsieht. (Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.) Der VWB setzt sich für mehr Wohneigentum in Berlin, für weniger Hemmnisse im Neubau und weniger Regulierung ein.


Pressekontakt:

VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON WOHNEIGENTUM IN BERLIN E. V.
Charlottenstraße 79–80
10117 Berlin
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