Milieuschutzgebiete in Berlin

Quartier für Quartier wird in Berlin Milieuschutz ausgerufen. Der Markenkern des Berliner Senats ist es, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verhindern. Im Zentrum des Milieuschutzes steht der Vorbehalt für die Aufteilung von Miethäusern. Senat und Bezirke schaden mit diesen Eingriffen jedoch nicht nur Eigentümern. Auch den Mietern erweisen die Verordnungen nur auf den ersten Blick einen Dienst. Denn in ganz Berlin genießen Mieter schon lange einen umfassenden Schutz vor Spekulation. Bereits 2013 wurde der Kündigungsschutz für Mieter nach Teilung und Erstverkauf auf 10 Jahre und das gesamte Stadtgebiet erweitert. Der Milieuschutz stellt Mieter also nicht besser. Er führt im Gegenteil dazu, dass kaufwillige Mieter in ihrem angestammten Umfeld und dazu im meist deutlich günstigeren Bestand kein Wohneigentum mehr kaufen können. Milieuschutz verknappt das Angebot und lässt die Preise steigen. Am Ende passiert genau das, was niemand will: Die Berliner Mischung geht verloren. Eigentümer können nicht mehr in den Bestand investieren, die Mieten steigen weiter und die Qualität des Wohnraumes geht verloren.

Hier sehen Sie bestehende Milieuschutzgebiete im Überlick.

Allgemeine Verordnung Milieuschutzgebiete Berlin

Antrag auf Milieuschutz

Abwendungsvereinbarung