Die zementierte Mieternation

Wer hätte das gedacht: CDU/CSU sprechen sich einerseits vollmundig für die Förderung von Wohneigentum aus und machen sich andererseits gerade zum Komplizen der größten Eigentumsbehinderungsaktion der Nachkriegsgeschichte. Die Rede ist von der geplanten Einführung des Paragraphen 22a im Baugesetzbuch. Demnach soll künftig die „Begründung oder Teilung von Wohneigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ der Genehmigung bedürfen. Zuständig für die Bestimmung der angespannten Wohnungsmärkte sind die jeweiligen Landesregierungen. Was das für ganz Berlin und für die Metropolregionen vieler Länder bedeutet, dürfte jedem klar sein.

 

Im aktuell kursierenden Entwurf ist nicht mal der Neubau ausgenommen. Selbst wenn man unterstellt, dass Genehmigungen im Falle von Neubauten erteilt werden, wird die Verlockung, Genehmigungen an Bedingungen zu Miethöhen, Belegungsquoten oder ähnlichem zu knüpfen, groß sein. Die Praxis der Berliner Verwaltung legt dies nahe: Da werden selbst Abrissgenehmigungen teilweise an die Einhaltung von Miet- und sogar Verkaufspreisgrenzen geknüpft.

 

In Berlin sind jetzt schon zwei Drittel der Neubauwohnungsproduktion Mietwohnungen – lediglich ein Drittel Eigentumswohnungen. Wenn das Gesetz so kommt, dürfte sich das nochmals stark zugunsten des Mietwohnungsbaus verschieben. Der dramatischste Aspekt des geplanten Gesetzes ist aus meiner Sicht aber, dass der Markt an Bestands-Eigentumswohnungen in Metropolregionen austrocknen wird. Kaufwillige werden sich dem – ebenfalls geringer und teurer werdenden – Neubauangebot zuwenden müssen. Breite Teile der Bevölkerung werden das nicht können, weil diese Wohnungen in der Regel deutlich mehr kosten als Bestandswohnungen.

 

Statt das aktuelle Zinsniveau dazu zu nutzen, aus Deutschland eine Nation von Eigentümern zu machen – mit all den vielfach beschriebenen positiven Folgen für die Höhe und die breitere Verteilung von Vermögen und auch für die Alterssicherung der Bevölkerung – macht sich diese Bundesregierung auf, genau das Gegenteil herbeizuführen. Am Ende werden ein maximal regulierter umfassender Mietwohnungsmarkt stehen und Wohneigentum für wenige Wohlhabende.

 

Entlarvend ist die Gesetzesbegründung. Da wird mit dem Verlust von Mietwohnungen durch Umwandlung in Wohneigentum argumentiert, als würden diese Wohnungen vom Markt verschwinden. Die Kündigungssperrfrist beim Verkauf einer Wohnung nach Umwandlung beträgt in angespannten Wohnungsmärkten zehn Jahre. Niemand mit Selbstnutzungsabsicht kauft eine solche Wohnung. Käufer solcher Wohnungen sind Kapitalanleger. Die Wohnung bleibt eine vermietete Wohnung – auch wenn sie rechtlich eine Eigentumswohnung geworden ist.