Mitgliedschaft

BEITRAGSORDNUNG DES VEREINS ZUR FÖRDERUNG VON WOHNEIGENTUM IN BERLIN
 

Gemäß § 4 in Verbindung mit § 6 Ziffer 2k.1 der Satzung des Vereins zur Förderung von Wohneigentum in Berlin hat die Mitgliederversammlung am 26. April 2017, die folgende Beitragsordnung beschlossen:

§1 Höhe des Mitgliedsbeitrags

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für
a. natürliche Personen 100,00 Euro.
b. Juristische Personen 1.000,00 Euro.

§2 Fälligkeit
Der Jahresbeitrag wird zum 1. Januar eines Geschäftsjahres fällig und ist binnen vier Wochen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Vereins zu überweisen.

§5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit dem Datum der Beschlussfassung in Kraft und gilt ab dem 26. April 2017