MEHR WOHNEIGENTUM IN BERLIN

Berlin ist traditionell eine Mieterstadt und mit einer Wohneigentumsquote von nur 15 Prozent Schlusslicht in Deutschland. Gleichwohl hat das Forschungsinstitut Info schon 2015 in einer Umfrage herausgefunden, dass sich fast die Hälfte der Berliner Mieter wünscht, in einem Zeitraum von zehn Jahren von der Mietwohnung in Eigentum wechseln zu können. Dieser Wunsch ist der Studie zufolge am stärksten in der Altersgruppe der18- bis 29-Jährigen verankert, wo 78 Prozent der Befragten eine Eigentumswohnung oder ein Haus anstreben. Das hat sicher viele Gründe. Denn Eigentum bedeutet Sicherheit, ist ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge und stiftet Identifikation und soziale Verantwortung mit dem Umfeld. In den jüngeren Generationen glaubt niemand noch ernsthaft an eine solide staatliche Rentenversorgung im Alter. Junge Menschen müssen daher in alternative Vorsorgekomponenten investieren. Der Erwerb der eigenen Mietwohnung ist eine günstige Alternative zu Neubauprojekten. Darüber hinaus stabilisiert Wohneigentum Quartiersstrukturen, reduziert die Fluktuation und befördert nachhaltige Nachbarschaft. Auch die Berliner Verfassung trägt dem Wunsch nach Wohneigentum in Artikel 28 Rechnung, wo es heißt: 
„Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.“
Statt die Förderung von Wohneigentum anzugehen, wird in Berlin mit immer mehr Milieuschutzgebieten die Bildung von Wohneigentum behindert. Damit wird zehntausenden Mietern in Berlin die einzige Möglichkeit genommen, Wohneigentum zu erwerben. 
 

Was Milieuschutzgebiete bedeuten: 
 

  1. Eigentumsbildung wird verhindert. 
    Der Kauf der eigenen Wohnung durch Wahrnehmen des Vorkaufsrechts nach Teilung ist für Mieter eine einmalige Gelegenheit, eine Wohnung günstig zu erwerben. Der Marktpreis einer vermieteten Wohnung liegt deutlich unter dem einer freien Wohnung. Seit 2015 muss in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt werden. Eigentümer werden unnötigerweise entweder in städtebauliche Verträge gezwungen, deren Konditionen wirtschaftlich nicht tragfähig sind, oder es wird die Genehmigung zur Umwandlung versagt. Dabei kommen Mieter in Berlin beim Erstverkauf nach Aufteilung immer in den Genuss von Vorkaufsrecht und Sonderkündigungsschutz vor Eigenbedarf für zehn Jahre.

    Mit dem Aufteilungsverbot entzieht der Senat zehntausenden Berliner Mietern die Grundlage für den Erwerb der eigenen Wohnung. 

     
  2.  Der Senat zwingt werdende Eigentümer aus ihrem Wohnumfeld
    Mieter müssen in Innenstadtbezirken wegen des Aufteilungsverbots auf hochpreisige Neubauprojekte ausweichen. Das gewohnte Umfeld muss meist verlassen werden.

     
  3.  Quartiere bauen ab
    Viele Kieze werden zu reinen Mieterquartieren, weil Eigentümer und Mieter nicht mehr nebeneinander wohnen. Die Kaufkraft im Quartier lässt nach, die soziale Stabilität kann beeinträchtigt werden. Da die Eigentümer nicht mehr in ihren Bestand investieren können, leidet die Qualität der Kieze. Es droht eine Verwahrlosung. Trotz eines zunehmend technisch überalterten Bestands, steigen mit der Wohnungsknappheit die Mieten.

     
  4. Überholte Standards
    In Sachen Wohnstandards haben in Milieuschutzgebieten weder Mieter noch Vermieter mitzureden. Der Senat definiert den Ausstattungskorridor. Bereits ein zweites Bad und ein größerer Balkon gelten als Luxus und werden nicht bewilligt. Durch die Erhaltungsverordnung drohen massive Verschlechterungen in den Quartieren. Demografische Entwicklungen, Bevölkerungsalterung und die „Berliner Mischung“ werden ausgeblendet. Da die Innenstadt-Attraktivität und der Zuzugsdruck anhalten, steigen die Mieten weiter. 

    Der VWB setzt sich mit seinen Mitgliedern dafür ein, dass wieder mehr Bestandswohnungen gekauft werden können. Milieuschutzgebiete sind kein taugliches Mittel des Mieterschutzes. Aufteilungen müssen zu den vorherigen mieterfreundlichen Bedingungen möglich sein. Unterstützen Sie uns. Werden sie Mitglied.