empirica-Analyse: Milieuschutz-Gutachten zu sechs Gebieten in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf methodisch fragwürdig

  • Verwendete Indikatoren mehrheitlich nicht zur Nachweisführung geeignet
  • Gutachten enthält gravierende Widersprüche und mehrfache Verwendung wortgleicher Textbausteine für unterschiedliche Gebiete
  • Erforderlicher Nachweis negativer städtebaulicher Folgen wird nicht geführt
  • Erfordernis der Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete auf dieser Basis nicht belegbar
  • Gutachten kann in dieser Form keine Basis evidenzbasierter Politik sein
  • Wesentliche Kritikpunkte wurden bereits in anderen Gutachten festgestellt – erste Berliner Bauverwaltung weist in Ausschreibung bereits auf empirica-Befunde hin
     

Berlin, 13. April 2021 – Das vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in Auftrag gegebene Gutachten zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zum Erlass bzw. zur Verlängerung einer sozialen Erhaltungsverordnung in sechs Gebieten des Bezirks weist erhebliche methodische Mängel auf und ist nicht geeignet, ein Erfordernis der Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete (Milieuschutzgebiete) in den betreffen Gebieten zu belegen. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Gutachtens, das Prof. Dr. Harald Simons vom unabhängigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts empirica im Auftrag des Vereins zur Förderung von Wohneigentum in Berlin erstellt hat.

Das analysierte Gutachten, das seit Februar 2021 öffentlich zugänglich ist, empfiehlt die Ausweisung einer sozialen Erhaltungssatzung in allen sechs Untersuchungsgebieten zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgen aufgrund einer aufwertungsbedingten Verdrängung. Würden die betreffenden Erhaltungssatzungen auf dieser Basis tatsächlich erlassen, so hätte dies die rechtliche Folge, dass Investitionen sowohl in den Wohnungsbestand als auch in Neubauten ebenso zusätzlichen Genehmigungserfordernissen unterlägen wie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die von empirica vorgenommene Analyse und Bewertung der Aussagekraft des Gutachtens zeigt jedoch, dass gerade der vom Gesetzgeber als Voraussetzung für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten verlangte Nachweis negativer städtebaulicher Folgen nicht schlüssig und belastbar geführt worden ist.

„Der Erlass von Erhaltungssatzungen auf Basis der Paragrafen 172 ff. des Baugesetzbuches ist ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Instrument des besonderen Städtebaurechts, mit dem negative städtebauliche Folgen von baulichen Maßnahmen oder Veränderungen der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten vermieden werden sollen“, erläutert Jacopo Mingazzini, 1. Vorsitzender des Vereins zur Förderung von Wohneigentum in Berlin. „Der Einsatz dieses Instruments – die Ausweisung von Milieuschutzgebieten – ist allerdings regelmäßig mit erheblichen Eingriffen in den Markt sowie in Eigentumsrechte verbunden. Umso wichtiger ist es, dieses Instrument nicht willkürlich oder inflationär einzusetzen, sondern ausschließlich dort, wo die Gefahr der negativen städtebaulichen Folgen, die damit vermieden werden sollen, tatsächlich schlüssig nachgewiesen ist. Genau dies ist jedoch häufig nicht der Fall, wie bereits eine von uns im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Studie gezeigt hat. Vor diesem Hintergrund haben wir auch das aktuelle Gutachten für die sechs Gebiete in Berlin-Charlottenburg analysieren lassen.“


Gutachten kann in dieser Form keine Basis evidenzbasierter Politik sein

„Dass der erforderliche Nachweis durch das Gutachten trotz seines erheblichen Umfanges und einer Vielzahl von darin enthaltenen Daten nicht erbracht worden ist, lässt sich anhand einer Reihe von Fakten begründen“, sagt Prof. Dr. Harald Simons. „Das Kernproblem bei diesem aber auch zahlreichen ähnlichen von uns untersuchten Gutachten besteht darin, dass sie eine Fülle von Daten enthalten, die sich aber weder im Allgemeinen noch im Detail dazu eignen, die Notwendigkeit der Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten tatsächlich zu belegen. Die Kritik daran ist keine Frage des politischen Hintergrundes, sondern bezieht sich auf erhebliche methodische Schwächen. So ist es beispielsweise schlicht und einfach nicht hinnehmbar, wenn ein Indikator zunächst entwickelt und begründet wird und sich dann über das Ergebnis einfach hinweggesetzt wird. Auf ein solches Gutachten kann Politik sich nicht stützen, wenn sie den Anspruch erhebt, rational und evidenzbasiert zu agieren.“


Wesentliche Kritikpunkte wurden bereits in anderen Gutachten festgestellt – erste Berliner Bauverwaltung weist in Ausschreibung bereits auf empirica-Befunde hin

„Die zahlreichen methodischen Schwächen und das Fehlen jeglichen Zeithorizonts machen das Gutachten aus unserer Sicht unbrauchbar für jegliche fundierte politische Entscheidungsfindung. Es ist für uns unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum in sechs Gebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf offenbar um jeden Preis versucht werden soll, sogenannte Milieuschutzgebiete auf einer solchen, nicht belastbaren Grundlage auszuweisen, zumal ähnliche Mängel bereits im vergangenen Jahr in einer umfangreichen Analyse zahlreicher anderer Gutachten zum Erlass von Erhaltungssatzungen gefunden und öffentlich thematisiert worden sind“, resümiert Jacopo Mingazzini. „Umso erfreulicher ist es für uns zu sehen, dass die Verwaltung im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Problem offenbar zu erkennen beginnt und vor wenigen Wochen in drei Ausschreibung für Gutachten erstmals auf die von empirica im Sommer 2020 vorgelegte Studie ,Aussagekräftige Kriterien zum Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen‘ hingewiesen und potenzielle Bieter explizit gebeten hat, die Studie kritisch zu würdigen und zu beachten. Werden weiterhin Erhaltungssatzungen auf methodisch fragwürdiger Grundlage erlassen, bedeutet dies nichts anderes, als sehenden Auges die Intentionen zu missachten, die der Gesetzgeber bei der Einführung dieses städtebaurechtlichen Instruments gehabt hat.“

Hinweis:
Eine ausführlichere Darstellung von Beispielen für methodische Probleme und inhaltliche Widersprüche im Milieuschutz-Gutachten zu den sechs Gebieten in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf findet sich in den als Anlage zu dieser Pressemitteilung versandten Hintergrundinformationen. Der vollständige Bericht von empirica mit den Ergebnissen der Analyse des Charlottenburg-Gutachtens ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.verein-wohneigentum.de/gutachten/ 

Hier erhalten Sie weitere Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung.

Kontakt:
Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V.
Jacopo Mingazzini (1. Vorsitzender)
Telefon: 030 / 439 715 990
Fax: 030 / 2021 6849
E-Mail: mail@verein-wohneigentum.de 

Über den Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V.
Der Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V. (VWB) wurde im Jahr 2017 gegründet und hat sich zu Aufgabe gemacht, die Bildung von Wohneigentum in Berlin einzufordern. Wir erinnern den Senat an seine Verpflichtung aus der Berliner Verfassung. Der VWB setzt sich für mehr Wohneigentum in Berlin, für weniger Hemmnisse im Neubau und weniger Regulierung ein.