WENIGER REGULIERUNG

Jahrelang wurde in Berlin die Einwohnerentwicklung unterschätzt. Der Wohnungsneubau wurde vernachlässigt und bis in die vorherige Legislaturperiode trennte sich das Land sogar noch vereinzelt von kommunalem Wohnungsbestand. Mehr als 200.000 Wohnungen sind dem Land für die Mietregulierung in der Hauptstadt auf diese Weise verloren gegangen. 

Statt seine Kernaufgabe wahrzunehmen und bezahlbare Wohnungen zu bauen, stärker zu fördern oder Investorenanreize zu geben, reagiert Berlin auf steigende Mieten mit einer Flut von Regulierungsmaßnahmen. 
Immobilienökonomen sehen die voranschreitende Marktregulierung kritisch. Es wird angenommen, dass die Eingriffe dazu führen, dass ein Teil des privat vermieteten Wohnungsbestands sukzessive an Selbstnutzer übergeht. Erhaltungssatzungen sollen das zwar verhindern, entziehen aber langfristig dem Markt viele Eigentumswohnungen, was den Mietmarkt unter Druck setzt. Kurz: Die Bereitschaft zu vermieten sinkt. 

Die wichtigsten Regulierungsmaßnahmen in Berlin im Überblick:

  • Bereits seit 1995 kommt der Milieuschutz in Berliner Bezirken zur Anwendung. 
    In Gebieten, die der Erhaltungssatzung unterstellt sind, greifen diverse Maßnahmen in den lokalen Wohnungsmarkt ein. Bauvorhaben oder Modernisierung stehen unter Genehmigungsvorbehalt. Neue Balkone mit einer Größe über vier Quadratmeter oder ein zweites Bad werden als Luxusmodernisierung angesehen und nicht genehmigt. Grundsätzlich werden potenziell mieterhöhende Maßnahmen nur genehmigt, wenn Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bezirksamt eingehen, die mit großen wirtschaftlichen Benachteiligungen einhergehen. 

  • 2013: Absenkung der Kappungsgrenzen. 
    Die Kappungsgrenze für die Mieterhöhung wurde von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.

  • 2013: Ausschöpfung des gesetzlichen Spielraums bei Umwandlung. 
    Werden Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, genießen Mieter das Vorkaufsrecht und zehn Jahre Schutz vor Eigenbedarfskündigungen neuer Eigentümer.

  • 2015: Beschluss der Umwandlungsverordnung für Milieuschutzgebiete. 
    Die Aufteilung von Häusern nach §8 WEG, also die Bildung von Wohneigentum in Milieuschutzgebieten, wird nur in Kombination mit städtebaulichen Verträgen genehmigt. 

  • 2015: Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Mietpreisbremse tritt in Kraft. Überhöhte Mietforderungen bei Neuvermietung sollen gedeckelt werden. Sowohl die Wirkung als auch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sind umstritten. 

  • 2017: Die Bezirke üben zunehmend das Vorkaufsrecht bei Verkäufen von Mietshäusern in Milieuschutzgebieten aus. Flankiert von Abwendungsverträgen, wird massiver Druck auf Verkäufer und Käufer ausgeübt. 

Keine dieser Maßnahmen trägt dazu bei, steigenden Mieten und Kaufpreisen langfristig entgegenzuwirken. 

Setzen Sie sich mit dem VWB für ein Ende der überbordenden Marktregulierung ein. Nur mehr Wohnungsneubau und weniger Regulierung können den Wohnungsmarkt entspannen. Unterstützen Sie uns und werden Sie Mitglied.